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   BGH, 15.07.1954 - 1 StR 69/54   

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https://dejure.org/1954,707
BGH, 15.07.1954 - 1 StR 69/54 (https://dejure.org/1954,707)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1954 - 1 StR 69/54 (https://dejure.org/1954,707)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1954 - 1 StR 69/54 (https://dejure.org/1954,707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1616
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 15.07.1954 - 1 StR 69/54
    Eine entsprechende Verantwortlichkeit traf wiederum den Angeklagten gegenüber der Stadt, die ihn zum Leiter des Ausgleichsamtes berufen und übrigens Dritten gegenüber für etwaige Amtspflichtverletzungen des Angeklagten gemäss Art. 34 GrundG haftbar war (BGHZ 2, 350; III ZR 256/51 vom 31. Januar 1952 = NJW 1952, 621 6 ; III ZR 66/52 vom 3. Dezember 1953).
  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 134/50

    Amtshaftung für Angestellte bei Auftragsangelegenheiten

    Auszug aus BGH, 15.07.1954 - 1 StR 69/54
    Eine entsprechende Verantwortlichkeit traf wiederum den Angeklagten gegenüber der Stadt, die ihn zum Leiter des Ausgleichsamtes berufen und übrigens Dritten gegenüber für etwaige Amtspflichtverletzungen des Angeklagten gemäss Art. 34 GrundG haftbar war (BGHZ 2, 350; III ZR 256/51 vom 31. Januar 1952 = NJW 1952, 621 6 ; III ZR 66/52 vom 3. Dezember 1953).
  • BGH, 31.01.1952 - III ZR 256/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.07.1954 - 1 StR 69/54
    Eine entsprechende Verantwortlichkeit traf wiederum den Angeklagten gegenüber der Stadt, die ihn zum Leiter des Ausgleichsamtes berufen und übrigens Dritten gegenüber für etwaige Amtspflichtverletzungen des Angeklagten gemäss Art. 34 GrundG haftbar war (BGHZ 2, 350; III ZR 256/51 vom 31. Januar 1952 = NJW 1952, 621 6 ; III ZR 66/52 vom 3. Dezember 1953).
  • BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84

    Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand

    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beide Tatbestände als verschiedene Strafgesetze im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen sind (vgl. BGH NJW 1954, 1616; BGH, Urteil vom 13. März 1959 - 4 StR 29/59; a.A. Hübner in LK, 10. Aufl., § 266 Rdn. 18 m.w.Nachw.).

    Deshalb ist regelmäßig dann, wenn dem Täter in der Anklage Untreue in der Form des Mißbrauchstatbestandes vorgeworfen wird, er aber wegen Untreue in der Form des Treubruchtatbestandes zu verurteilen ist, ein Hinweis nach § 265 StPO erforderlich (BGH NJW 1954, 1616; BGHSt 26, 167, 174; a.A. Hübner a.a.O.) Für den umgekehrten Fall der Anklage nach dem Treubruch- und der Verurteilung nach dem Mißbrauchstatbestand gilt dies dagegen nicht stets (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1970 - 1 StR 34/70 - m.w.Nachw.).

    Ob auch Fälle denkbar sind, in denen diese - vom Täter verletzte - Vermögensfürsorgepflicht des Treubruchtatbestandes über die Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Mißbrauchstatbestandes hinausgeht oder hinter ihr zurückbleibt oder in denen eine Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis im Sinne des Mißbrauchstatbestandes besteht, ohne daß zugleich überhaupt eine Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes angenommen werden kann (vgl. BGH NJW 1954, 1616; a. A. Hübner a.a.O. m.w.Nachw.), braucht hier nicht erörtert zu werden.

  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    So läßt beispielsweise die Hinweispflicht im Verhältnis zwischen Mißbrauchs- und Treubruchstatbestand bei der Untreue (BGH in NJW 1954, 1616) oder im Verhältnis zwischen heimtückischer Tötung und Tötung aus niedrigen Beweggründen (BGHSt 25, 287 ) die rechtliche Natur dieser Begehungsweisen als Erscheinungsformen gleichgearteten Unrechts unberührt.
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